Definition von GENERALOBERST (13 Briefe)
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Definition von GENERALOBERST5
Generalsdienstgrad
[1a] ''deutsche Streitkräfte bis 1945'' zwischen dem General und dem Generalfeldmarschall, zweithöchster Rang
[1b] zwischen dem Generalleutnant und dem Armeegeneral
[1c] des Weiteren als Übersetzung für Dienstgrade anderer Staaten wie z.B. ''colonel general''
Offizier, der den Rang eines Generalobersten innehat
Die definitionen des Wortes
GENERALOBERST2
OFFIZIER
MILITARISCHER DIENSTGRAD
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