''Rechtswissenschaft'' Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die – im Vergleich zu einer kongruenten Leistung – unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht); vergleiche § 131 Insolvenzordnung