Definition von GENERALOBERST5
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Generalsdienstgrad [1a] ''deutsche Streitkräfte bis 1945'' zwischen dem General und dem Generalfeldmarschall, zweithöchster Rang [1b] zwischen dem Generalleutnant und dem Armeegeneral [1c] des Weiteren als Übersetzung für Dienstgrade anderer Staaten wie z.B. ''colonel general'' Offizier, der den Rang eines Generalobersten innehat
Die definitionen des Wortes GENERALOBERST2
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DIETL(5)
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Gepostet am 9. September 2022
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