Definition von LEHEN3
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etwas Geliehenes (auch f.) Landbesitz, der vom König oder Kaiser einem Lehnsmann, unter der Bedingung von Gegenleistungen, verliehen wurde Bauernhof einer gewissen Größe (auch f.)
Die definitionen des Wortes LEHEN10
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- ZU TREUEVERPFLICHTENDESLEIHGUT IM MITTELALTER
- ZU KRIEGSDIENST UND TREUEVERPFLICHTENDESLEIHGUT IM MITTELALTER
- NUTZUNGSRECHT IM MITTELALTER
- MITTELALTERLICHESBESITZTUM
- LEIHGUT IM MITTELALTER
- LANDGUT IM MITTELALTER
- IM FEUDALISMUSVERLIEHENESLAND
- FEUDALISTISCHEBESITZFORM
- ERBLICHESNUTZUNGSRECHT IM MITTELALTER
- BENEFIZIUM
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FEUDUM(6)
BENEFIZIUM(10)
FEUDUM(6)
BENEFIZIUM(10)
Gepostet am 9. September 2022